Die Bezirke möchten behinderten Menschen, die in ihrem Bereich wohnen, die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und besonders am Berufs- und Arbeitsleben ermöglichen. In manchen Fällen ist dazu ein Kraftfahrzeug erforderlich. Die Bezirke gewähren je nach individuellem Bedarf finanzielle Hilfen oder Sachleistungen.
Kraftfahrzeughilfen können folgende Hilfen umfassen:
Ein Hilfebedarf kann schriftlich, telefonisch oder durch persönliche Vorsprache durch den Hilfesuchenden oder durch Dritte bekannt werden.