3. Dez. 2025

Parken in Spielstraßen und Wohngebieten: Klare Regeln für ein gutes Miteinander

In den vergangenen Wochen erreichen das Ordnungsamt immer wieder Nachfragen zum richtigen Parken in verkehrsberuhigten Bereichen. Besonders in Straßen ohne Markierungen oder mit Pflanzinseln entstehen Unsicherheiten darüber, wo Fahrzeuge abgestellt werden dürfen. Dabei ist die Regelung eindeutig: In Spielstraßen – offiziell „verkehrsberuhigte Bereiche“ – ist das Parken nur auf den dafür gekennzeichneten Flächen erlaubt. Diese Vorgabe sorgt dafür, dass die Straße in erster Linie von den Menschen genutzt werden kann, die dort leben, gehen und spielen.

 

Freie Straßenflächen, Gehbereiche oder Bereiche vor und neben Pflanzinseln sind deshalb keine Ersatzparkplätze. Sie müssen für Fußgängerinnen und Fußgänger, spielende Kinder sowie den Begegnungsverkehr frei bleiben. Schließlich dürfen in verkehrsberuhigten Bereichen alle die Straße in ihrer ganzen Breite nutzen, während Fahrzeuge Schrittgeschwindigkeit einhalten müssen.

 

Auch abseits spezieller Spielstraßen-Regelungen gibt es Grundsätze, die das Zusammenleben in Wohngebieten erleichtern. Dazu gehört, Einfahrten und Engstellen nicht zu blockieren, damit Lieferdienste, Müllabfuhr oder Einsatzfahrzeuge jederzeit durchkommen. Gehwege sollten vollständig freigehalten werden, denn sie sichern die Wege für Kinder, ältere Menschen oder Personen mit Mobilitätshilfen. Ebenso wichtig ist es, Zufahrten und Privatflächen anderer zu respektieren sowie so zu parken, dass Sichtbeziehungen und Durchfahrtsbreiten nicht unnötig eingeschränkt werden.

 

Gemeinsam tragen diese Regeln dazu bei, dass Wohngebiete – und insbesondere Spielstraßen – sichere und angenehme Orte bleiben. Rücksichtnahme beim Parken hilft allen: den Menschen, die zu Fuß unterwegs sind, den Kindern, die draußen spielen, und den Nachbarinnen und Nachbarn, die dort leben.

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