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Sie haben einen Wildvogel gefunden und wissen nicht, was Sie nun tun sollen?
Nachfolgend geben wir Ihnen Hinweise zur richtigen Entsorgung und zu notwendigen Informationspflichten:
1. Einzelfunde von Kleinvögeln (z. B. Meisen, Spatzen, Amseln):
Diese können mit dem Hausmüll entsorgt werden. Dabei sind unbedingt Einmal-Infektionsschutzhandschuhe und bestenfalls auch ein Mundschutz zu tragen. Eine Alarmierung der Feuerwehr oder eine Meldung an das Veterinäramt ist in diesen Fällen nicht erforderlich.
2. Einzelfunde von Großvögeln (z. B. Gänse, Schwäne, Reiher):
Kontaktieren Sie gerne das Veterinäramt, denn es berät bei der richtigen Entsorgung der Kadaver. Sollte die Feuerwehr alarmiert worden sein, ist die Rücksprache mit dem Veterinäramt zwingend notwendig. Die Kadaver werden stichprobenartig zur Untersuchung eingesandt.
3. Mehrere verendete Großvögel:
Beim Fund von einer größeren Anzahl toter Großvögeln kontaktieren Sie bitte direkt das Veterinäramt. Dieses entscheidet über das weitere Vorgehen.
Das Veterinäramt des Landkreises Neu-Ulm ist auch außerhalb der Dienstzeiten unter der Tel. 0731/70 40 70 100 zu erreichen.
Die Gemeinde bittet alle Bürgerinnen und Bürger um umsichtiges Verhalten und bedankt sich für die Mithilfe beim Schutz von Mensch und Tiergesundheit.
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