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Abfallentsorgung
Ab 01.07.2023 Annahme Stoffgleiche Nichtverpackungen am Wertstoffhof
Gebrauchte, zu entsorgende Li-Akkus (aber auch NiMH-Akkus) aus E-Bikes zählen zu den Industrie-Altbatterien (§ 2 Abs. 5 BattG).
Sie sind von den Vertreibern (Händlern), die Industriebatterien in ihrem Sortiment (auch als Teil von E-Bikes) führen, zurückzunehmen.
Hierzu sind die Vertreiber gesetzlich verpflichtet (§ 9 Abs. 1 Satz 1 und 2 BattG).
Die Rücknahme und weitere Entsorgung über ein Rücknahmesystem der Hersteller (nach § 8 BattG) hat unabhängig von der Beschaffenheit, Art, Marke oder Herkunft (also auch wenn sie aus der Schweiz stammen) der Altbatterien zu erfolgen.
Damit sind auch beschädigte Batterien durch die Rücknahmesysteme und die Vertreiber kostenlos zurückzunehmen.
Im Gegensatz zu Fahrzeug-Altbatterien (§ 13 Abs. 2 BattG) ist für Industrie-Altbatterien eine Rücknahme durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.
Eine Abgabe auf den Wertstoffhöfen ist nicht möglich. Auf den Wertstoffhöfen dürfen nur abgeklebte Batterien und Akkus mit einem Maximalen Gewicht von 500 g abgegeben werden.
- Maximale Annahmemenge = 1 cbm
- Keine Gewerbebetriebe
- Abgabe nur zerlegt
Angenommen werden:
- Sägemehl, Späne, Holzabschnitte ohne Schadstoffe
- Verpackungen aus Holz, Transportkisten
- Laminat außer mit teerhaltigem schwarzem Kleber
- Möbel und Schränke ohne Polster, Spiegel und Glas
- Küchen ohne Elektrogeräte
- Paletten, Schalungen, Laminat jedoch ohne schwarzen, teerhaltigen Kleber
- Dielen, Parkett, Paneelen ohne Klebreste
- Türblätter, Türzargen
- Spanplatten, Spanhölzer, Holzfaserplatten, etc…
Nicht angenommen werden:
- grün und braun imprägnierte Hölzer wie:
- Jägerzäune, Hopfenstangen, Telefonmasten
- Laminat mit teerhaltigem schwarzem Kleber
- Altes Parkett mit Kleber- oder Estrichanhaftungen
- Alte weiße Fenster, Fensterstöcke oder Außentüren mit weißer bleihaltiger Farbe
- Brandholz, Garagentore, Korkböden, Bahnschwellen …
- Verrottete, modrige Hölzer
Altholz das auf dem Wertstoffhof nicht angenommen wird kann gegen Gebühr direkt am
MHKW oder im Entsorgungs- und Wertstoffzentrum Weißenhorn (EWW), Daimlerstraße 36,
89264 Weißenhorn, abgegeben werden. Sie können Altholz auch direkt bei den jeweiligen
Entsorgungsfirmen gegen Bezahlung abgeben.
Bei der Entsorgung von Bahnschwellen nehmen Sie bitte vorher Kontakt mit dem AWB auf.
Weitere Auskünfte unter: 07309/878-0
Das Bayerische Rote Kreuz sammelt Altpapier.
Die jeweiligen Abholtermine werden im Bellenberg Aktuell bekannt gegeben.
Bitte bündeln und verschnüren Sie das Papier oder sammeln Sie es in einem Karton. In die Sammelware dürfen keine Tapetenabfälle, gewerblichen Papierabfälle, Papierrollen oder Abfälle (Müll) gegeben werden.
Informationen zur fachgerechten Entsorgung
Asbest ist gesundheitsschädlich und bedarf daher schon beim Abbruch und bei der Entsorgung einer fachgerechten Behandlung. Asbestzementabfälle sind von anderen Baustoffen getrennt zu erfassen und über die Bauschuttdeponie Donaustetten ( Ulm ) zu entsorgen. Die Bauschuttdeponie Donaustetten befindet sich an der B 30 Ausfahrt Donaustetten Richtung Unterweiler. Nach ca. 200 m auf der Landstraße 240 nach rechts abbiegen.
Öffnungszeiten
Freitag von 07:00 – 12:00 Uhr
Gebühren
- 59,00 € pauschal für bis zu 0,5 Kubikmeter
- 118,00 € pauschal je angefangenem Kubikmeter über 0,5 Kubikmeter
Festgebundener Asbest
z.B.: Blumenkästen, Dacheindeckungen, Fassadenplatten, Fensterbänke und Wasserleitungsrohre.
- Beim Transport und der Anlieferung müssen die Abfälle gegen Staubentwicklung geschützt sein, d.h. sie müssen befeuchtet und in Folie staubdicht verpackt werden.
- Asbestzementplatten nur befeuchtet und palettiert anliefern, in gut verschließbaren, staubdichten, reißfesten Big Bags (Kunststoffsäcke) verpackt.
(Big Bags sind in Baumärkten oder bei Entsorgungsbetrieben erhältlich.) - Asbestzementbruchstücke bitte ebenfalls in Big Bags verpacken und mit Restfaserbindemittel gebunden anliefern.
Wichtig
Die Anlieferung ist nur zulässig, wenn die Abfälle abgeladen werden. Das Abladen hat durch den Abfallerzeuger oder Beförderer zu erfolgen. Das Abkippen, Abrutschen lassen oder Werfen der Abfälle ist nicht zulässig.
Schwachgebundener Asbest
z.B.: Dämmplatten in Nachtspeichergeräten und Heizkörperverkleidungen, Feuerschutzplatten und -schnüre sowie Spritzasbest. Schwachgebundene Asbestabfälle sind grundsätzlich nur von Fachfirmen zu entsorgen!
Gewerbebetriebe benötigen für jede Anlieferung einen Entsorgungsnachweis ggf. ist das Begleitscheinverfahren anzuwenden. Die Entsorgungsnachweise sind bei den Entsorgungsbetrieben Ulm (EBU) zu beantragen.
Herr Mammel
Tel.: 0731 161-6634
EBU der Stadt Ulm
Wichernstraße 10
89073 Ulm
Annahme- und Sonderkriterien Bauschutt
Auf dem Wertstoffhof wird Bauschutt nur in haushaltsüblichen Mengen kostenlos angenommen.
Max. 50 Liter pro Öffnungstag (ca. 5 Eimer a 10 Liter)!
Um die enorm gestiegenen Anforderungen bei der Aufbereitung und Deponierung von Bauschutt einzuhalten, müssen folgende Sortierkriterien unbedingt eingehalten werden:
Bauschutt DK 0 und DK 1 – über unseren Wertstoffhof (max. 50 Liter)
- Sortenreine Steine, Ziegel, Beton, Granit, Marmor
- Bauschutt mit gipshaltigen Putzanhaftungen
- Waschbecken, Toiletten und Beton-Estrich aus dem Rückbau
- Glasbausteine mit Putzanhaftungen
- Es dürfen keine Gipsabfälle enthalten sein (Rigips, Fermacell, Ytong, Bims usw.).
- Es dürfen keine organischen Bestandteile enthalten sein (z. B. Stroh, Grünabfall, Heraklith usw.).
- Es darf kein belasteter Bauschutt und kein Asbest enthalten sein.
Gipsabfälle – nur über Entsorgerfirma
- Gipskarton und Fermacell ohne Anhaftungen von Styropor oder Tapeten
- Ytong-Steine, Porenbeton, Bims-Steine, Estrich auf Putzbasis/Gipsbasis
- Pulverförmige und feste Putze, Mörtel, Zement (ohne Säcke)
- Es darf kein belasteter Bauschutt und kein Asbest enthalten sein.
Baustellenabfall (sortierpflichtiges Gemisch) – nur über Entsorgerfirma
- Alles aus DK 0, DK 1 und Gipsabfällen vermischt
- Verpackungen aus Papier, Kunststoff und Holz
- Organische Anteile aus Heraklith, Stroh, Grüngut usw.
- Es dürfen kein belasteter Bauschutt und kein Asbest enthalten sein.
- Es darf keine Mineralwolle und keine Dachpappe enthalten sein.
Falsch befüllte Container und Anlieferungen mit Fehlwürfen müssen vom Entsorger kostenpflichtig nachsortiert werden. Die daraus entstehenden Sortierkosten und die Kosten für den aussortierten Abfall werden an die Gemeinde verrechnet. Da die Kosten für die Entsorgung von Bauschutt in die Kalkulation der Müllgebühren einfließen, bitten wir um dringende Beachtung der Annahme- und Sortierkriterien, damit wir die Gebühren für die Müllabfuhr nicht erhöhen müssen.
Wichtige Information zum Entsorgen von Elektroschrott
Batterien die sich in Elektrokleingräten befinden und ausbaubar sind, müssen unbedingt von den Bürgerinnen und Bürgern vor Einwurf in den Container ausgebaut werden! Die Batterien werden in den jeweiligen Sammelfässern separat gesammelt.
Durch nicht ausgebaute Batterien herrscht Brandgefahr auf dem Wertstoffhof und beim Transport!
Auch kommt es immer wieder vor, dass Feuermelder die entsorgt wurden zu „PIEPSEN“ anfangen und dies zu Fehlalarmen bei den Feuerwehren führt. Vor allem nachts, wenn es ruhig ist allarmieren dann besorgte Bürgerinnen und Bürger die Feuerwehr.
Bei Feuermeldern mit Langzeitbatterien kann man die Batterien oft nicht entnehmen. Bitte die Feuermelder dann hinten aufbrechen und die Kabel abzwicken oder wenn möglich die Batterie dann entfernen.
Wir bitten hier alle Bürgerinnen und Bürger um Mithilfe – für ein sicheres Bellenberg!
Die Abfuhr erfolgt vierzehntägig donnerstags in ungeraden Kalenderwochen.
Die genauen Sammeltermine können Sie unseren Abfuhrkalender entnehmen
Erwerb der gelben Säcke
Jeweils zum Jahresende erhält jeder Haushalt eine Jahresgrundausstattung Gelber Säcke. Sollte diese Anzahl nicht ausreichen, können neue Säcke direkt beim LKW-Fahrer bei der Abholung oder im Einwohnermeldeamt unseres Rathauses abgeholt werden.
Bitte beachten Sie, dass an jeden Abholer immer nur 1 Rolle ausgegeben werden kann!
Duale Systeme Deutschland GmbH (DSD)
Die Dualen Systeme Deutschland GmbH (DSD) ist ein Netz aus bundesweiten Entsorgungssystemen, das die Sammlung, Sortierung und Verwertung von gebrauchten Verkaufsverpackungen organisiert. Über die Arbeit und den Ablauf informiert die DSD auf ihrer Homepage im Internet. Die Webseite beantwortet Ihre Fragen, unterstützt Sie bei Ihrer Abfallberatung und schafft ein vertieftes Verständnis für die Themen Entsorgung und Recycling.
Das darf in den Gelben Sack
- Weißbledchosen
- Kunststoffbecher z.B. Joghurt-, Sahne- und Quarkbecher
- Aluminium z.B. Kronkorken und Getränkedosen
- Styropor
- Tetrapaks und sonst. Verbundverpackungen z.B. Milch- und Safttüten
- Kunststoff-Folien z.b. Verpackungsfolien, Einkaufstüten
- Kunststoff-Flaschen z.B. Shampooflaschen, Haushaltsreiniger, Spülmittelflaschen
- Mischkunststoffe z.B. Blisterverpackungen, Bonbontüten, Behälterschlüsse
Die Abfuhr erfolgt vierzehntägig donnerstags in geraden Kalenderwochen.
Die genauen Sammeltermine können Sie unseren Abfuhrkalender entnehmen
Erwerb der Abfallbehälter
Die zugelassenen Abfallbehältnisse müssen auf eigene Rechnung selbst beschafft werden und bleiben Eigentum des Anschlusspflichtigen. Gebührenpflichtige Müllsäcke (70 l) können im Bürgerbüro des Rathauses erworben werden, falls die Müllgefäße einmal nicht ausreichen. Familien mit Kleinkindern oder Personen mit Inkontinenz erhalten im Bürgerbüro auf Antrag kostenlose Windelsäcke.
Kosten
Für Informationen über die Höhe der Müllgebühren bitte hier klicken.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises sammelt zweimal im Jahr Problemmüll beim Rathausparkplatz.
Außerdem gibt es noch zusätzliche Abgabemöglichkeiten im EWW (direkt neben dem MHKW) jeden zweiten Freitag im Monat von 13:00 Uhr – 16:30 Uhr.
Alle Termine zum Problemmüll finden Sie hier.
Bringen Sie uns
- Säuren, Laugen, Salze;
- Pflanzenschutzmittel;
- Schädlingsbekämpfungsmittel;
- Altmedikamente (ohne Kartonverpackung);
- Farb- und Lackreste (flüssig);
- Altbatterien, Autobatterien;
- Lösungsmittel (z. B. Verdünner, Pinselreiniger, Kaltreiniger, Kleber, Bremsflüssigkeiten, Frostschutzmittel);
- Holzschutzmittel, Imprägniermittel;
- chemische Putz- und Reinigungsmittel;
- Spraydosen mit Inhalt;
- quecksilberhaltige Abfälle (z. B. Thermometer);
- unbekannte Chemikalien.
Wir können nicht annehmen
- Motoren- und Getriebeöl;
- Munition, Spreng- und Feuerwerkskörper;
- Druckgasflaschen, Feuerlöscher;
- Altreifen;
- Haus-, Sperr- und Gewerbemüll;
- Verpackungsmaterialen;
- ausgehärtete Farben.
Feinchemikalien, die anhand der Art, Verpackung oder Menge gewerblichen Labors, Schulen, Apotheken oder sonstige Einrichtungen zugeordnet werden können, werden nur in kleinen Mengen angenommen.
Lassen Sie Ihren Problemmüll bitte niemals unbeaufsichtigt stehen – auch nicht vor dem Wertsthoffhof oder dem Problemmüll-Sammelfahrzeug! Übergeben Sie ihn immer persönlich unseren Mitarbeitern. Schütten Sie Problemabfälle bitte nicht zusammen, sondern bringen Sie die Abfälle immer in der ursprünglichen Verpackung mit.
Selbstanlieferung beim Entsorgungs- und Wertstoffzentrum in Weißenhorn (nähere Informationen erhalten Sie hier)
Daimlerstraße 36
89264 Weißenhorn.
Entsorgungsgebühren
- Für Fahrzeuge bis 7,5 t: Bis 40 kg pauschal 5,20 EUR
Alle genannten Entsorgungsgebühren sind in bar direkt am Müllkraftwerk zu entrichten.
Eine Rechnungsstellung ist nicht möglich. Bei Anlieferungen über dem genannten Pauschalgewicht von 40 kg gilt vom ersten Kilogramm an eine Gebühr von 0,13 €/kg.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Strohige Abfälle aus der Landwirtschaft können verbrannt werden, wenn eine Einarbeitung/Verrottung nicht möglich ist. Das unten verlinkte Anzeigeformular muss mindestens 7 Tage vor dem Verbrennungszeitpunkt der Gemeinde Bellenberg zugesendet werden.
Pflanzliche Abfälle aus der Forstwirtschaft dürfen am Anfallort verbrannt werden, soweit dies forstwirtschaftlich erforderlich ist. Um die Feuerstelle ist ein ausreichend breiter Schutzstreifen vorzusehen.
Pflanzliche Abfälle aus Gärten außerhalb der Ortschaft dürfen am Anfallort verbrannt werden.
ACHTUNG:Innerorts ist eine Verbrennung unzulässig, die Abfälle sind über den Wertstoffhof zu entsorgen.
Folgende Sicherheitshinweise sollten eigenverantwortlich bei jeder Verbrennung beachtet werden:
- Verbrennen nur außerorts an Werktagen zwischen 6:00 und 18:00 Uhr.
- Gefahren, Nachteile, Belästigungen durch Rauchentwicklung oder ein Übergreifen des Feuers verhindern.
- Erforderliche Abstände von Wohngebäuden, öffentlichen Verkehrswegen, Waldrändern, Hecken usw. einhalten.
- Das Feuer muss ständig überwacht werden.
- Keine größeren Flächen gleichzeitig anzünden, das Feuer sollte möglichst kurz auf den Boden einwirken.
- Feuer so löschen, dass die Glut spätestens bei Einbruch der Dunkelheit erloschen ist.
- An der Verbrennungsstelle sollte durch Aufsichtspersonen, Fahrzeuge etc. erkennbar sein, dass das Feuer unter Kontrolle ist. Falls es zu einem Notruf kommt, wird die Integrierte Leitstelle im Zweifelsfall immer die Feuerwehr alarmieren.
Die örtliche Feuerwehr und die zuständige Polizeiinspektion werden zur Vermeidung eines evtl. Fehlalarms durch die Gemeinde Bellenberg informiert.
Fristen
Strohverbrennungen müssen mindestens 7 Tage vor dem geplanten Verbrennungszeitpunkt angezeigt werden.
Formulare
Dateien & Links
Neue Berechtigungsscheine für den Wertstoffhof
Mit den Müllbescheiden 2021 wurden gleichzeitig neue Berechtigungsscheine für den Wertstoffhof Bellenberg in der Tiefenbacher Straße verteilt. Die neuen Berechtigungsscheine sind ab Mai 2021 gültig. Die alten Berechtigungsscheine (gültig ab 2014) verlieren ihre Gültigkeit! Wer seinen Hausmüll über eine Müllgemeinschaft entsorgt, kann im Bürgerbüro einen neuen Berechtigungsschein abholen!