18. Aug. 2025

Zuwendungen an begabte und bedürftige SchülerInnen/Studenten

Die vom Landratsamt Neu-Ulm verwaltete Albert- und Reinhold-Bohl-Stiftung vergibt wieder Zuwendungen an begabte und bedürftige SchülerInnen/Studenten an weiterführenden Schulen (einschließlich Hauptschulen mit M-Zug) oder an Hochschulen, die in dem an den Landkreis Neu-Ulm gefallenen Gebietsteil des früheren Landkreises Illertissen ihren Wohnsitz haben.

 

Weitere Voraussetzungen sind ein geringes Familieneinkommen und ein guter Notendurchschnitt. SchülerInnen/Studenten können die Zuwendung mehrere Jahre bis zu einer Höchstdauer von vier Jahren nacheinander erhalten. Anträge auf Zuwendungen der Albert- und Reinhold-Bohl-Stiftung liegen im Bürgerbüro des Rathauses, Zimmer E1, Memminger Straße 7, 89287 Bellenberg, aus. 

 

Die ausgefüllten und unterschriebenen Anträge sind bis spätestens 10.10.2025 an das Landratsamt Neu-Ulm, Finanzen und Beteiligungen, Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm, zu übersenden.

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