Wasser & Abwasser

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Wasserverbrauch online melden

Abgabe des Wasserzählerstandes vom 01.12.2023 bis 06.01.2024 möglich!

Ende November 2023 / Anfang Dezember 2023 erhalten alle Hauseigentümer ein Anschreiben mit Ablesekarte, in dem zur Abgabe des Wasserzählerstandes (online oder per Ablesekarte) aufgerufen wird. Bitte kommen Sie dieser Aufforderung bis spätestens 06. Januar 2024 nach! Sollten Sie diese Frist versäumen, muss Ihr Wasserverbrauch geschätzt werden. Eine Änderung des Zählerstandes ist im Nachgang dann nicht mehr möglich.
 
Falls Sie den Zählerstand per Ablesekarte mitteilen, werfen Sie diese einfach in den Rathausbriefkasten ein. Sehen Sie bitte davon ab, die Karte persönlich im Rathaus abzugeben! Untenstehender Link leitet Sie direkt zur Online-Abgabe des Zählerstandes. Die Abgabe des Wasserzählerstandes ist online ab 01.12.2023 möglich, allerdings benötigen Sie hierfür das persönliche Passwort, dass Sie auf der ersten Seite Ihres Anschreibens mit der Ablesekarte finden. Für die Eingabe des Zählerstandes per QR-Code benötigen Sie kein persönliches Passwort.

Datenschutz:
Mit der Bereitstellung der Online-Anwendungen hat die Verwaltung die Fa. komuna GmbH (www.komuna.de), 84032 Altdorf, als vertrauenswürdigen Dritten beauftragt. Beim Aufruf der Online-Anwendungen wird entsprechend auf die Systeme der komuna GmbH (wzko.komuna.net) verlinkt. Sie können sich anhand des Zertifikates davon überzeugen, dass Sie auf dem richtigen Server verlinkt wurden. Diese Online-Anwendung ist über das HTTPS-Protokoll verschlüsselt, die Schlüsselstärke beträgt je nach eingesetztem Browser 128-Bit bzw. 256-Bit. Die erhobenen Daten werden zur Zuordnung der Zählernummer und dem Objekt (Str., Hausnummer) von der Kommune an die Applikation Wasserzähler-Online verschlüsselt zur komuna GmbH übertragen. Die Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse ist optional und wird nur für die entsprechende Benachrichtigungsmail benötigt. Ihre Daten (Zählernummer, Zählerstand, Ablesedatum) bleiben solange gespeichert, bis sie durch das Hochladen neuer Daten überschrieben werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Wassergebühren

  • Grundgebühr Wasserzähler mit Dauerdurchfluss ab 01.01.2022:
bis     4 m³/h     42,50 €/Jahr
bis   10 m³/h   106,25 €/Jahr
bis 100 m³/h1.062,50 €/Jahr
  • Fälligkeit: Der Verbrauch wird jährlich zum 31.12. abgerechnet. Die Grund- und Verbrauchsgebühr wird einen Monat nach Zustellung des Gebührenbescheides fällig. Zum 01.04. und 01.10. eines jeden Jahres werden Abschlagszahlungen in Höhe von jeweils 45 % der Jahresabrechnung des Vorjahres fällig.
  • Der Herstellungsbeitrag pro m² Geschossfläche für den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung beträgt 3,77 €, der Beitrag pro m² Grundstücksfläche 1,26 €
 

Abwassergebühren

 

Verbrauchsgebühr 
ab 01.01.2022 pro m³ Abwasser: 1,75 Euro

Fälligkeit
Die Verbrauchgsgebühr wird jährlich zum 31.12. abgerechnet.. Die Gebühr wird einen Monat nach Zustellung des Gebührenbescheides fällig. Zum 01.04. und 01.10. eines jeden Jahres werden Abschlagszahlungen in Höhe von jeweils 45 % der Jahresabrechnung des Vorjahres fällig.

Herstellungsbeitrag
für den Anschluss an die öffentliche Entwässerungsanlage.

pro m² Geschossfläche: 10,00 Euro

Aktueller Wasser-Analysenbericht

Die Wasserwerte können auf der Homepage der Stadt Illertissen entnommen werden:

Wasserwerte – Stadt Illertissen

Wasserhärtegrade

Die Gesamthärte von 13,2°d bedeutet eine Einordnung als hart nach dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz vom 29.04.2007 (alte Zuordnung: Bereich 2 (7° bis 14°d)).

Grundwasserentnahme durch Schlagbrunnen

Vor der Errichtung oder Inbetriebnahme einer Eigengewinnungsanlage hat der Grundstückseigentümer der Gemeinde Mitteilung zu machen; dasselbe gilt, wenn eine solche Anlage nach dem Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung weiterbetrieben werden soll. Er hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass von seiner Eigengewinnungsanlage keine Rückwirkungen in das öffentliche Wasserversorgungsnetz möglich sind. (WAS-Satzung, § 7 Abs. 2)

Die Gemeindeverwaltung spricht auf Antrag, der schriftlich gestellt werden muss, eine Befreiung von der Verpflichtung zur Abnahme des gesamten Wasserbedarfes aus der Wasserversorgungsanlage (§ 5 Abs. 3 der Wasserabgabesatzung) aus. Dies bitten wir, auch bei Schlagbrunnen für die Gartenbewässerung zu beachten.

Die Befreiung wird mit einer Befristung auf 5 Jahre zu einer Befreiungsgebühr in Höhe von 75 Euro (100 Euro ab Januar 2015) ausgesprochen.

 

Grundwasser in Bellenberg immer noch belastet

Landratsamt rät Gartenbesitzern: Obst und Gemüse während der Erntezeit nicht mit Brunnenwasser gießen

Das Grundwasser aus Gartenbrunnen im Illertal zwischen Bellenberg und Neu-Ulm kann nach wie vor mit Lösungsmitteln belastet sein. Die Gehalte in Bellenberg liegen aber inzwischen auf niedrigem Niveau.

Deshalb sollten in den betroffenen Gebieten Gemüse- und Obstpflanzen während der Erntezeit nicht mit Brunnenwasser gegossen oder gewaschen werden. Das Leitungswasser aus der öffentlichen Wasserversorgung ist dagegen nicht verunreinigt und kann ohne Einschränkungen genutzt werden. Auch das Wasser der Badeseen ist nicht belastet. Darauf weist das Landratsamt Neu-Ulm hin.

Die Grundwasserverunreinigungen durch so genannte Halogen-Kohlenwasserstoffe wie Tetrachlorethen (PER) und Trichlorethen (TRI) gehen nach wie vor von den Firmengrundstücken einer ehemaligen Großreinigung in Bellenberg aus. Nach den aktuellen Untersuchungen ist in folgenden Gebieten des Landkreises der Grenzwert nach der Trinkwasserverordnung für Halogen-Kohlenwasserstoffe von zehn Mikrogramm je Liter Wasser noch überschritten.

Unter anderem in Bellenberg:
Im Gebiet westlich der Bachstraße und nördlich des Mühlbachs liegen die Werte zwischen 38 und 14 Mikrogramm je Liter Wasser. Das Landratsamt Neu-Ulm rät Gartenbesitzern aus den betroffenen Gebieten zu Vorsichtsmaßnahmen. So sollte das Grundwasser aus Haus- oder Gartenbrunnen nicht als Trinkwasser verwendet werden. Obwohl Halogen-Kohlenwasserstoffe an der Luft rasch verdunsten, empfiehlt die Behörde, vorsorglich während der Erntezeit Gemüse- oder Obstpflanzen nicht mit dem belasteten Brunnenwasser zu gießen. Gemüse, Obst oder Salat sollten auch nicht mit Brunnenwasser, sondern nur mit dem Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung gesäubert werden. Weiter rät das Landratsamt, belastetes Grundwasser aus dem Brunnen nicht zum Baden, Duschen oder Tränken von Nutztieren zu verwenden.

Die Lagepläne mit den Messergebnissen können beim Landratsamt Neu-Ulm, Kantstraße 8, Zimmer 306, oder im Internet unter der Adresse: www.lra.neu-ulm.de (Rubrikenpfad: Umwelt; Wasserrecht und Bodenschutz; Grundwasser Unteres Illertal) eingesehen werden. Telefonische Auskünfte gibt es unter Telefon 0731 7040-421.

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