17. März 2026

Führerscheinstelle kann weiterhin nur nach vorheriger Terminver-einbarung besucht werden

Die Führerscheinstelle im Landratsamt Neu-Ulm kann bis auf Weiteres nur nach einer vorherigen Terminvereinbarung besucht werden. Aufgrund zahlreicher krankheitsbedingter Ausfälle sind Spontanbesuche leider aktuell nicht möglich. Die Bearbeitungsdauer von Führerscheinanträgen liegt deshalb sowie aufgrund der sehr hohen Anzahl an derzeit zu bearbeitenden Umtauschanträgen bei ca. drei bis vier Monaten. Aus diesem Grund sind alle Bürgerinnen und Bürger gebeten, die Unterlagen möglichst frühzeitig einzureichen.

 

Zur Abgabe von Führerscheinanträgen ist es nicht notwendig, einen Termin zu buchen und persönlich zu erscheinen. Die Unterlagen können per Post geschickt werden an Landratsamt Neu-Ulm, Führerscheinstelle, Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm, oder in den Briefkasten am Landratsamt eingeworfen werden.

 

Online-Terminreservierung unter www.landkreis-nu.de/fuehrerscheinstelle-termine

 

Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger, dies bei ihrer Planung zu berücksichtigen und danken für Ihr Verständnis.

Das könnte Sie auch interessieren

Führerscheinstelle kann weiterhin nur nach vorheriger Terminver-einbarung besucht werden
Halbseitige Sperrung - Hoher Graben/Vöhringer Straße
Halbseitige Sperrung der Ulmer Straße auf Höhe des Edeka
Halbseitige Sperrung der Memminger Straße auf Höhe des Rathauses
Bellenberg Aktuell
Suche nach ehrenamtlichen Sprach- und Kulturmittlern
Grundsteuer in Bayern - Anzeige von Änderungen
Museum für bildende Kunst in Nersingen-Oberfahlheim zeigt zwei neue Ausstellungen
Neue moderne Homepage für die Gemeinde Bellenberg – Mehr Service, Transparenz und Bürgernähe
Lichtbilderstellung im Rathaus möglich
Bekanntmachung - Aufstellungsbeschluss - vorhabenbezogener Bebauungsplan "Batteriespeicher SemperPower"
Keine aktuellen Veranstaltungen verfügbar.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors