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Wahlen
Kommunalwahl am 08. März 2026
Am 8. März 2026 finden in Bayern die Kommunalwahlen statt – ein zentraler Tag für die Demokratie vor Ort. An diesem Sonntag wählen die Bürgerinnen und Bürger in allen Gemeinden und Landkreisen ihre Gemeinderäte, Kreistage sowie in vielen Orten die Bürgermeister und Landräte für die kommenden sechs Jahre. Die Kommunalpolitik entscheidet über viele Bereiche des täglichen Lebens, von der Infrastruktur über Schulen bis hin zur sozialen Versorgung – und bietet jedem die Chance, die Zukunft seiner Gemeinde aktiv mitzugestalten.
Finden Sie hier alle wichtigen Informationen rund um die anstehende Wahl!
Ansprechpartner:
Gemeinde-Wahlleitung: Ariane Bachter
Stellvertretende Wahlleitung: Carmen Lipp
E-Mail: wahlen@gemeinde-bellenberg.de
Die Wahlbenachrichtigungen werden ab Ende Januar zugestellt. Sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie Ihre Briefwahlunterlagen im Bürgeramt der Gemeinde Bellenberg beantragen. Dies ist entweder persönlich, durch Abgabe der ausgefüllten Wahlbenachrichtigung, oder bequem über den Online-Wahlschein möglich.
Die Beantragung ist vom 02.02.2026 bis 02.03.2026 hier möglich.
Ab dem 03.03.2026 können Briefwahlunterlagen nur noch persönlich beantragt werden, damit sichergestellt ist, dass Sie Ihre Unterlagen rechtzeitig vor der Wahl am 08.03.2026 erhalten.
Hinweis: Der Versand der Briefwahlunterlagen kann voraussichtlich erst ab Mitte Februar erfolgen. Wir danken für Ihr Verständnis!
Im Vorfeld der Kommunalwahl liegt das Wählerverzeichnis zur Einsichtnahme im Rathaus Bellenberg, Bürgeramt (E1) aus. Die Einsicht ist insbesondere für wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger interessant, die überprüfen möchten, ob sie korrekt im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Dies empfiehlt sich vor allem bei einem kürzlichen Umzug oder wenn Unsicherheiten hinsichtlich der Wahlberechtigung bestehen.
Das Wählerverzeichnis liegt in der Zeit von Montag, 16.02. bis Freitag, 20.02.2026 im Rathaus Bellenberg während der üblichen Dienststunden zur Einsicht aus.
Bitte machen Sie bei Bedarf von dieser Möglichkeit Gebrauch.
Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie in der Bekanntmachung ausführlich aufbereitet.
In seiner öffentlichen Sitzung am Dienstag, 20.01.2026 um 17 Uhr hat der Wahlausschuss über die Zulassung der Wahlvorschläge für den Bürgermeister sowie Gemeinderat zur Kommunalwahl 2026 entschieden.
Für den Gemeinderat wurden vier Wahlvorschläge von
01 Christlich-Soziale Union in Bayern e.V.
02 Freie Wähler Bayern, Freie Wähler Bellenberg e.V.
05 Sozialdemokratische Partei Deutschlands
06 Die Linke
zugelassen.
Für die Wahl des Bürgermeisters liegt ein gemeinsamer Wahlvorschlag von der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands mit der Christlich-Sozialen Union in Bayern e.V. vor.
Sehen Sie hierzu die Bekanntmachungen:
Der Wahlausschuss des Landkreises Neu-Ulm hat über die Zulassung der Wahlvorschläge für den Kreistag zur Kommunalwahl 2026 entschieden.
Das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration hat alle Informationen rund um die Wahl als FAQs aufbereitet.
Ihre Fragen zum Wahlrecht, der Organisation, des Ablaufes sowie zur Stimmabgabe und -auszählung finden Sie hier.
Mögliche Unterstützungslisten für Parteien liegen im Bürgerbüro, Rathaus Bellenberg im Zeitraum vom 9. Dezember 2025 bis zum 19. Januar 2026 aus. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass zur Eintragung mit.
Zu folgenden Zeiten können Sie sich in die Unterstützungsliste eintragen (erweiterte Öffnungszeit):
- Montag – Freitag: 8:00 – 12:30 Uhr
- Montag: 14:00 – 18:30 Uhr
- Dienstag – Donnerstag: 14:00 – 16:00 Uhr
Ausnahmen sind der 24.-26.12.2025 und 31.12.2025 sowie 01.01.2026, hier ist das Rathaus geschlossen.
Am Freitag, 02.01.2026 hat das Rathaus zwar regulär geschlossen, die Eintragung in eine Unterstützungsliste ist zu den o.g. Dienstzeiten möglich. Zusätzlich ist die Unterschriftenabgabe auch noch am Samstag, 10.01.2026 von 10:00 – 12:00 Uhr sowie am Montag, 12.01.2026 bis 20:30 Uhr möglich.
In der Gemeinde Bellenberg gilt die Verordnung über öffentliche Anschläge aus Anlass von Wahlen, wonach das Plakatieren unter den darin geregelten Voraussetzungen ausschließlich an den von der Gemeinde bereitgestellten Tafeln erlaubt ist.
Die Gemeinde bestimmt die Standorte und stellt die Tafeln 6 Wochen vor der entsprechenden Wahl auf, eine Plakatierung ab 25.01.2026 ist möglich. Jede Partei erhält eine zugeteilte Fläche auf den Tafeln, die Fläche ist mit dem Parteinamen markiert. Die Einteilung kann auch hier eingesehen werden.
Die Aufstellung bzw. Aufhängung weiterer Plakate ist untersagt.
Hinweis zu Wahlplakaten:
In den letzten Tagen wurden im Gemeindegebiet wiederholt Wahlplakate beschädigt oder entfernt. Wir weisen darauf hin, dass Wahlplakate Eigentum der jeweiligen Parteien bzw. Kandidierenden sind.
Das Beschädigen, Beschmieren oder Entfernen von Wahlplakaten stellt eine Sachbeschädigung dar und ist strafbar. Entsprechende Vorfälle können zur Anzeige gebracht werden.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um einen respektvollen Umgang und danken für Ihr Verständnis.
Am Wahltag, 08. März 2026 werden hier die ersten Hochrechnungen sowie das Wahlergebnis veröffentlicht.