Die Schankerlaubnis müssen Sie, sofern es sich um eine öffentliche Veranstaltung mit Alkoholausschrank handelt, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung im Rathaus Bellenberg, Tel. 07306/784-12 (Bürgerbüro), beantragen und bezahlen. Formular abrufbar unter:
www.gemeinde-bellenberg.de/virtuelles-rathaus Politik/Virtuelles Rathaus/Landkreis→Formulare des
Landkreis Neu-Ulm.
Sofern es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt, ist außerdem noch eine Anzeige einer öffentlichen Vergnügung nach Art. 19 LSVG erforderlich. Anzeige spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung im Bürgerbüro anmelden.
Mit Abgabe des Antrages besteht noch kein Anspruch auf Reservierung der Turn- und Festhalle, sondern erst mit der schriftlichen Bestätigung des Termins durch die Gemeinde Bellenberg. Ansprechpartnerin: Sigrun Thurnhofer, Tel. 07306/784-41, E-Mail:
thurnhofer@gemeinde-bellenberg.de
In allen Räumen gilt ein generelles Rauchverbot.
Die Kosten werden nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt.
Die Auf- und Abstuhlung wird vom Veranstalter durchgeführt (freitags ab 13.00 Uhr möglich)
Ansprechpartner Hausmeister: Herr Mesut Kilinc, Tel. 0162/4 32 43 24