Grundsteuer A: 650 v. H.
Grundsteuer B: 270 v. H.
Gewerbesteuer: 330 v. H.
Die neuen Hebesätze (siehe oben) für Grundsteuer und Gewerbesteuer gelten ab 2025.
Erster Hund: 75,-- Euro
Zweiter Hund: 100,-- Euro
Jeder weitere Hund: 125,-- Euro
Kampfhunde
Erster Kampfhund: 750,-- Euro
Jeder weitere Kampfhund: 1000,-- Euro
Jahressteuer - fällig zum 01.03. jeden Jahres
Anmeldeformular für Ihren Hund
Abmeldeformular für Ihren Hund
Personalausweis
Reisepass
Sonstiges
Höhe der monatlichen Benutzungsgebühr
Betreuungszeit von Schulschluss bis | Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag |
---|---|---|---|---|---|
13:00 Uhr | kostenlos | kostenlos | kostenlos | kostenlos | 10,00 € |
14:00 Uhr | kostenlos | kostenlos | kostenlos | kostenlos | 15,00 € |
16:00 Uhr ---- falls mangels Teilnehmer keine bezuschusste Langgruppe zustande kommt | kostenlos ---- 25,00 € | kostenlos ---- 25,00 € | kostenlos ---- 25,00 € | kostenlos ---- 25,00 € | 40,00 €
|
17:00 Uhr | 5,00 € | 5,00 € | 5,00 € | 5,00 € | 5,00 € |
Für das Mittagessen fallen Kosten in Höhe von 4,10 €/Portion an.
(1) Für jeden angefangenen Monat werden folgende Gebühren erhoben:
Buchungszeit in Stunden/je Tag für die Regelbetreuung | Kindergarten | Krippe |
---|---|---|
über 2 - 3 Std./Tag | 102,00 € | 192,00 € |
über 3 - 4 Std./Tag | 112,00 € | 202,00 € |
über 4 - 5 Std./Tag | 122,00 € | 212,00 € |
über 5 - 6 Std./Tag | 132,00 € | 222,00 € |
über 6 - 7 Std./Tag | 142,00 € | 232,00 € |
über 7 - 8 Std./Tag | 152,00 € | 242,00 € |
über 8 - 9 Std./Tag | 162,00 € | 252,00 € |
über 9 Std./Tag | 172,00 € | 262,00 € |
Freitagnachmittagsbetreuung (14 - 17 Uhr) | ||
1 Stunde | 25,00 € | 25,00 € |
2 Stunden | 50,00 € | 50,00 € |
3 Stunden | 75,00 € | 75,00 € |
ab 01.01.2024 | |
---|---|
60 L-Mülltonne | 144,00 € |
80 L-Mülltonne | 192,00 € |
120 L-Mülltonne | 288,00 € |
240 L-Mülltonne | 576,00 € |
Fällig halbjährlich jeweils zum 01.05. und 01.11. eines jeden Jahres.
Müllsack pro Stück 6,40 € (ab 01.01.2024) - Verkauf über das Bürgerbüro im Rathaus der Gemeinde Bellenberg
Formblatt Müllgemeinschaft
Formblatt Veränderungsmitteilung
Im Fall der Entsorgung von unzulässig behandelten, gelagerten oder abgelagerten Abfällen werden für jeden angefangenen Kubikmeter 500,00 € berechnet.
Verbrauchsgebühren pro m³ Wasser an 01.01.2022 :1,40 € zzgl. der gesetzlichen Mwst.
Verbrauchsgebühren pro m³ Wasser an 01.01.2025 :1,65 € zzgl. der gesetzlichen Mwst.
bis 4 m³/h | 42,50 €/Jahr |
bis 10 m³/h | 106,25 €/Jahr |
bis 100 m³/h | 1.062,50 €/Jahr |
Grabnutzungsgebühr für
Einzelgrabstätte | 1.149,00 € |
Doppelgrabstätte | 2.327,00 € |
Kindergrabstätte | 287,00 € |
Urnennische | 1.045,00 € |
Urnenerdgrabstätte | 549,00 € |
Urnenerdgrabstätte in einem gärtnergepflegten Urnengemeinschaftsgrab | 648,00 € |
Urnengrabstätte in einem Grabfeld mit Grabplatte | 1.075,00 € |
zusätzliche Urne in einer Einzelgrabstätte | 574,50 € |
zusätzliche Urne in einer Doppelgrabstätte | 1.163,50 € |
Verlängerung des Grabnutzungsrechts für jeweils 5 Jahre für
Einzelgrabstätte | 287,25 € |
Doppelgrabstätte | 581,75 € |
Kindergrabstätte | 143,50 € |
Urnennische | 522,50 € |
Urnenerdgrabstätte | 274,50 € |
Urnengrabstätte in einem gärtnergepflegten Urnengemeinschaftsgrab | 324,00 € |
Urnengrabstätte in einem Grabfeld mit Grabplatte | 537,50 € |
zusätzliche Urne in einer Einzelgrabstätte | 287,25 € |
zusätzliche Urne in einer Doppelgrabstätte | 581,75 € |
Bestattungsgebühren
Ausheben und Verfüllen des Grabes bei einer
a) Einzel- und Doppelgrabstätte 714,00 €
b) Kindergrabstätte 298,00 €
c) Urnenerdgrabstätte 262,00 €
d) Urnenerdgrabstätte in einem gärtnergepflegten Urnengemeinschaftsgrab 215,00 €
e) Urnengrabstätte in einem Grabfeld mit Grabplatte 215,00 €
Gebühr für Tieferlegen 120,00 €
Beisetzung einer Urne in einer Urnennische 215,00 €
Benutzung des Leichenhauses pro angefangenem Tag 130,00 €
Sonstige Gebühren
Beerdigung am Samstag 180,00 €
Aussegnung ohne gleichzeitige Bestattung 180,00 €
Erlaubnis, ein Grabmal oder eine sonstige bauliche
Anlage errichten oder verändern zu dürfen 50,00 €
Ausgrabung und Umbettung
a) einer Leiche während der Ruhezeit 640,00 €
b) einer Leiche nach der Ruhezeit 510,00 €
c) bei Kindern 260,00 €
d) einer Urne 130,00 €
1. Eheschließung / Begründung einer Lebenspartnerschaft
1.1 Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen
Die Gebühr erhöht sich jeweils um 20,00 € je Eheschließenden / Lebenspartner, für den ausländisches Recht zu beachten ist.
1.2 Ist die Überprüfung einer ausländischen Entscheidung in Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen erforderlich oder ist ein Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen an die Landesjustizverwaltung aufzunehmen, erhöht sich die Gebühr unter 1.1 um 40,00 €.
1.3 Vornahme einer Eheschließung / Begründung einer Lebenspartnerschaft
2. Namensrechtliche Erklärungen
2.1 Namensrechtliche Erklärungen außerhalb einer Eheschließung / Begründung einer Lebenspartnerschaft: 25,00 €
2.2 Erteilung einer Bescheinigung über eine Erklärung zur Namensführung: 10,00 €
3. Kirchenaustritt: 25,00 € (zzgl. 10,00 € für die Bescheinigung über den Austritt, sofern gewünscht)
4. Benutzung der Personenstandsregister
4.1 Erteilung einer Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde: 12,00 €
4.2 Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus Geburtenbuch oder -register, Heiratsbuch oder -register, Sterbebuch oder -register: 10,00 €
Weitere Gebühren auf Anfrage