Gemeinde Bellenberg

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Auf einen Blick

Realsteuern-Hebesätze

Grundsteuer A: 380 v. H.
Grundsteuer B: 380 v. H.
Gewerbesteuer: 330 v. H.

Die neuen Hebesätze (siehe oben) für Grundsteuer und Gewerbesteuer gelten ab 2021.

Hundesteuer

Erster Hund: 50,-- Euro
Zweiter Hund: 75,-- Euro
Jeder weitere Hund: 100,-- Euro

Ermäßigung für Hunde in Einöden und Weilern um 50 %

Kampfhunde
Erster Kampfhund: 500,-- Euro
Jeder weitere Kampfhund: 750,-- Euro

Jahressteuer - fällig zum 01.03. jeden Jahres

Anmeldeformular für Ihren Hund
Abmeldeformular für Ihren Hund

Verwaltungsgebühren und Ersätze

Personalausweis

  • bis Vollendung des 24. Lebensjahres (6 Jahre gültig): 22,80 EUR
  • ab Vollendung des 24. Lebensjahres  (10 Jahre gültig): 37,00 EUR
  • vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig): 10,00 EUR
  • Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres: gebührenfrei
  • Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
  • Ändern der PIN im Bürgerbüro: gebührenfrei
  • Ändern der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei
  • Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei
  • Entsperren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei

Reisepass

  • vor Vollendung des 24. Lebensjahres (6 Jahre gültig): 37,50 EUR
  • ab Vollendung des 24. Lebensjahres (10 Jahre gültig): 70,00 EUR
  • Zuschlag zum Reisepass für einen Express-Pass: 32,00 EUR
  • Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten: 22,00 EUR
  • vorläufiger Reisepass: 26,00 EUR

Sonstiges

  • Beglaubigung: 5,00 EUR
  • Kopie: 0,10 EUR
  • Melderegisterauskunft: 10,00 EUR
  • Meldebescheinigung: 5,00 EUR
  • Meldebescheinigung Führerschein: 5,00 EUR
  • Führungszeugnis: 13,00 EUR
  • Gewerbezentralregisterauskunft: 13,00 EUR
  • Gewerbeanmeldung: 25,00 EUR
  • Gewerbeauskunft: 15,00 EUR

Offene Ganztagsschule

Höhe der monatlichen Benutzungsgebühr

Betreuungszeit von Schulschluss bisMontagDienstagMittwochDonnerstagFreitag
13:00 Uhrkostenloskostenloskostenloskostenlos10,00 €
14:00 Uhrkostenloskostenloskostenloskostenlos15,00 €

16:00 Uhr

----

falls mangels Teilnehmer

keine bezuschusste Langgruppe

zustande kommt

kostenlos

----

25,00 €

kostenlos

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25,00 €

kostenlos

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25,00 €

kostenlos

----

25,00 €

40,00 €

 

17:00 Uhr5,00 €5,00 €5,00 €5,00 €5,00 €

Für das Mittagessen fallen Kosten in Höhe von 4,10 €/Portion (ab 01.09.2023 4,40€/Portion) an

Höhe der Benutzungsgebühr im Kindergarten

(1) Für jeden angefangenen Monat werden folgende Gebühren erhoben: 

Buchungszeit in Stunden/je Tag
für die Regelbetreuung
KindergartenKrippe
über 2 - 3 Std./Tag90,00 €170,00 €
über 3 - 4 Std./Tag100,00 €180,00 €
über 4 - 5 Std./Tag110,00 €190,00 €
über 5 - 6 Std./Tag120,00 €200,00 €
über 6 - 7 Std./Tag130,00 €210,00 €
über 7 - 8 Std./Tag140,00 €220,00 €
über 8 - 9 Std./Tag150,00 €230,00 €
über 9 Std./Tag160,00 €240,00 €
Freitagnachmittagsbetreuung (14 - 17 Uhr)  
1 Stunde25,00 €25,00 €
2 Stunden50,00 €50,00 €
3 Stunden75,00 €75,00 €

 

Auf Antrag unter Vorlegung von Einkommensnachweisen können die Krippengebühren wie folgt ermäßigt werden:

Buchungszeit im WochendurchschnittBrutto-Familieneinkommen bis 30.000 €: Ermäßigung auf 50%Brutto-Familieneinkommen von 30.001 – 45.000 €: Ermäßigung auf 75%
über 2 - 3 Std./Tag85,00 €127,50 €
über 3 - 4 Std./Tag90,00 €135,00 €
über 4 - 5 Std./Tag95,00 €142,50 €
über 5 - 6 Std./Tag100,00 €150,00 €
über 6 - 7 Std./Tag105,00 €157,50 €
über 7 - 8 Std./Tag110,00 €165,00 €
über 8 - 9 Std./Tag115,00 €172,50 €
über 9 Std./Tag120,00 €180,00 €
  • Gebührenermäßigung für das zweite, ältere Kind einer Familie um 50%
  • Das dritte und jedes weitere Kind einer Familie ist von den Gebühren befreit
  • Zur Gebühr in der Kinderkrippe kommen Nebenkosten für gemeinsames Frühstück und Zwischenmahlzeiten in Höhe von 1,00 € je Kind und Tag
  • Die Benutzungsgebühr ist zwischen dem 13. und 23. jeden Monats fällig
  • Die Bearbeitungsgebühr für Änderungen der Buchungszeiten beträgt 10,00 €

Müllabfuhrgebühren

 ab 01.01.2024
60 L-Mülltonne144,00 €
80 L-Mülltonne192,00 €
120 L-Mülltonne288,00 €
240 L-Mülltonne576,00 €


Fällig halbjährlich jeweils zum 01.05. und 01.11. eines jeden Jahres.

Müllsack pro Stück 6,40 € (ab 01.01.2024)  - Verkauf über das Bürgerbüro im Rathaus der Gemeinde Bellenberg

Formblatt Müllgemeinschaft
Formblatt Veränderungsmitteilung

 

Im Fall der Entsorgung von unzulässig behandelten, gelagerten oder abgelagerten Abfällen werden für jeden angefangenen Kubikmeter 500,00 € berechnet.

Abwassergebühren

  • Verbrauchsgebühr pro m³ Abwasser seit 01.01.2022: 1,75 Euro
  • Fälligkeit: Die Verbrauchgsgebühr wird jährlich zum 31.12. abgerechnet. Die Gebühr wird einen Monat nach Zustellung des Gebührenbescheides fällig. Zum 01.04. und 01.10. eines jeden Jahres werden Abschlagszahlungen in Höhe von jeweils 45 % der Jahresabrechnung des Vorjahres fällig.
  • Der Herstellungsbeitrag pro m² Geschossfläche für den Anschluss an die öffentliche Entwässerungsanlage beträgt 10,00 €

Wassergebühren und -beiträge

  • Grundgebühr Wasserzähler mit Dauerdurchfluss ab 01.01.2022:
bis     4 m³/h     42,50 €/Jahr
bis   10 m³/h   106,25 €/Jahr
bis 100 m³/h1.062,50 €/Jahr
  • Fälligkeit: Der Verbrauch wird jährlich zum 31.12. abgerechnet. Die Grund- und Verbrauchsgebühr wird einen Monat nach Zustellung des Gebührenbescheides fällig. Zum 01.04. und 01.10. eines jeden Jahres werden Abschlagszahlungen in Höhe von jeweils 45 % der Jahresabrechnung des Vorjahres fällig.
  • Der Herstellungsbeitrag pro m² Geschossfläche für den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung beträgt 2,82 €, der Beitrag pro m² Grundstücksfläche 0,65 €

Friedhofs-, Grab- und Bestattungsgebühren

Grabnutzungsgebühr für

Einzelgrabstätte1.149,00 €
Doppelgrabstätte2.327,00 €
Kindergrabstätte287,00 €
Urnennische1.045,00 €
Urnenerdgrabstätte549,00 €
Urnenerdgrabstätte in einem gärtnergepflegten
Urnengemeinschaftsgrab
648,00 €
Urnengrabstätte in einem Grabfeld mit Grabplatte1.075,00 €
zusätzliche Urne in einer Einzelgrabstätte574,50 €
zusätzliche Urne in einer Doppelgrabstätte1.163,50 €

Verlängerung des Grabnutzungsrechts für jeweils 5 Jahre für

Einzelgrabstätte287,25 €
Doppelgrabstätte581,75 €
Kindergrabstätte143,50 €
Urnennische522,50 €
Urnenerdgrabstätte274,50 €
Urnengrabstätte in einem gärtnergepflegten
Urnengemeinschaftsgrab
324,00 €
Urnengrabstätte in einem Grabfeld mit Grabplatte537,50 €
zusätzliche Urne in einer Einzelgrabstätte287,25 €
zusätzliche Urne in einer Doppelgrabstätte581,75 €

 

Bestattungsgebühren

Ausheben und Verfüllen des Grabes bei einer

a) Einzel- und Doppelgrabstätte 320,00 €

b) Kindergrabstätte 150,00 €

c) Urnenerdgrabstätte 130,00 €

d) Urnenerdgrabstätte in einem gärtnergepflegten Urnengemeinschaftsgrab 130,00 €

e) Urnengrabstätte in einem Grabfeld mit Grabplatte 120,00 €

Gebühr für Tieferlegen 50,00 €

Beisetzung einer Urne in einer Urnennische 120,00 €

Benutzung des Leichenhauses pro angefangenem Tag 91,00 €


Sonstige Gebühren

Beerdigung am Samstag 50,00 €

Aussegnung ohne gleichzeitige Bestattung 60,00 €

Erlaubnis, ein Grabmal oder eine sonstige bauliche

Anlage errichten oder verändern zu dürfen 50,00 €

Ausgrabung und Umbettung

a) einer Leiche während der Ruhezeit 640,00 €

b) einer Leiche nach der Ruhezeit 510,00 €

c) bei Kindern 260,00 €

d) einer Urne 130,00 €

Standesamtsgebühren

1. Eheschließung / Begründung einer Lebenspartnerschaft

1.1 Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen

  • bei Anmeldung der Eheschließung / Lebenspartnerschaft: 50,00 €
  • bei Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses: 50,00 €

Die Gebühr erhöht sich jeweils um 20,00 € je Eheschließenden / Lebenspartner, für den ausländisches Recht zu beachten ist.

1.2 Ist die Überprüfung einer ausländischen Entscheidung in Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen erforderlich oder ist ein Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen an die Landesjustizverwaltung aufzunehmen, erhöht sich die Gebühr unter 1.1 um 40,00 €.

1.3 Vornahme einer Eheschließung / Begründung einer Lebenspartnerschaft

  • im Rahmen des üblichen Verwaltungsaufwands gebührenfrei
  • bei einem darüber hinausgehenden Verwaltungsaufwand 20,00 € - 250,00 €
  • vor einem anderen als dem für die Anmeldung zuständigen Standesamt 40,00 €

2. Namensrechtliche Erklärungen

2.1 Namensrechtliche Erklärungen außerhalb einer Eheschließung / Begründung einer Lebenspartnerschaft: 25,00 €

2.2 Erteilung einer Bescheinigung über eine Erklärung zur Namensführung: 10,00 €

3. Kirchenaustritt: 25,00 € (zzgl. 10,00 € für die Bescheinigung über den Austritt, sofern gewünscht)

4. Benutzung der Personenstandsregister

4.1 Erteilung einer Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde: 12,00 €

4.2 Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus Geburtenbuch oder -register, Heiratsbuch oder -register, Sterbebuch oder -register: 10,00 €

Weitere Gebühren auf Anfrage