Für den Zeitraum 2024 bis 2028 finden in diesem Jahr erneut die Wahlen der Schöffen
und Jugendschöffen statt. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den
Strafkammern des Landesgerichts. Die für die Gemeinde Bellenberg zuständigen Gerichte
sind das Amtsgericht Neu-Ulm, sowie das Landgericht Memmingen.
Für die Vorschlagsliste können sich deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger, die zu Beginn
der Schöffenperiode das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 69 Jahre sind,
bei ihrer Gemeinde bzw. dem für ihren Wohnsitz zuständigen Jugendamt - Neu-Ulm - melden.
Nicht zu dem Amt eines Schöffen berufen werden sollen Personen, die u.a. aus gesundheitlichen
Gründen für das Amt nicht geeignet sind. Ausgeschlossen sind außerdem Personen, denen ein
Gericht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt hat oder die wegen einer
vorsätzlichen Tat rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind.
Jugendschöffen sollen zudem erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Sie haben die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder Personen
vorzuschlagen, die für dieses Ehrenamt geeignet sind.
In den beigefügten Links finden Sie weitere Informationen zum Thema Schöffen.
Des Weiteren finden Sie dort Formulare, mit denen Sie sich für den Dienst als
Jugend- oder Erwachsenenschöffe bewerben können!
Außerdem können Sie Bewerbungsformulare im Bürgerbüro des Rathauses Bellenberg abholen,
bzw. unter cornes(@)gemeinde-bellenberg.de anfordern.
Bitte schicken Sie Ihre Vorschläge bis zum 31. März 2023 an die
Gemeindeverwaltung Bellenberg, Memminger Straße 7 in 89287 Bellenberg
oder geben Sie diese persönlich im Bürgerbüro des Rathauses ab.