Abstand halten für mehr Sicherheit
Der Landkreis Neu-Ulm hat, basierend auf der Kampagne „Miteinander im Straßenverkehr“ der Stadt Neu-Ulm, Schilder für interessierte Kreiskommunen anfertigen lassen, die Verkehrsteilnehmende auf einen ausreichenden Abstand beim Überholen von Fahrradfahrern hinweisen. Auch in den Straßen unserer Gemeinde wurden die Schilder nun angebracht – für mehr Sicherheit im Straßenverkehr.
Für Kraftfahrzeuge ist ein Mindestabstand beim Überholen von Fahrradfahrern von mindestens 1,50 Metern gesetzlich vorgeschrieben. Die Fahrradschutzstreifen allein reichen für den notwendigen Mindestabstand nicht aus. Die Fahrradstreifen sind oft nur etwa 1,20 Meter breit. Fährt das Fahrrad in der Mitte des Schutzstreifens und orientiert sich das Auto am Rand des Streifens, sind nur rund 70 Zentimeter Abstand übrig.
Unvorhersehbare Ereignisse und Hindernisse können dazu führen, dass Radfahrende spontan nach links ausweichen müssen. Deshalb ist genügend Abstand wichtig für mehr Sicherheit.
Bild: Landkreis Neu-Ulm