Bekanntmachung des Erlasses einer Vorkaufssatzung für maßgebliche Grundstücke im Bereich der „Silcherweg“

Veröffentlicht: 05.11.2026
Veröffentlicht von: Gemeinde Bellenberg
Bekanntmachung des Erlasses einer Vorkaufssatzung  für maßgebliche Grundstücke im Bereich der „Silcherweg“

BEKANNTMACHUNG

 

Bekanntmachung des Erlasses einer Vorkaufssatzung

für maßgebliche Grundstücke im Bereich der „Silcherweg“

 

 

 

Bekanntmachung des Erlasses gemäß § 25 BauGB

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Bellenberg hat in der Sitzung vom 29.10.2026 gemäß § 25 Abs. 1 Satz 2 BauGB den Erlass einer Vorkaufssatzung für den Bereich „Silcherweg“ beschlossen.

 

Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

 

Die Satzung kann im Rathaus der Gemeindeverwaltung, Zimmer E5 Bauamt, Memminger Straße 7, 89287 Bellenberg, während folgender Zeiten eingesehen werden:

 

Montag bis Dienstag von 08.00 Uhr - 12.30 Uhr

Montag von 14.00 Uhr - 18.30 Uhr

Donnerstag bis Freitag von 08.00 Uhr - 12.30 Uhr

Donnerstag von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr

 

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

 

Die Gemeinde Bellenberg verfolgt auf Grundlage des vom Gemeinderat am 16.11.2023 beschlossenen Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) einschließlich der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB das Ziel, die städtebauliche Qualität der Ortsmitte zu stärken und bestehende innerörtliche Entwicklungspotenziale gezielt zu nutzen. Auf dieser Grundlage wurde ebenfalls am 16.11.2023 das Sanierungsgebiet „Ortsmitte Bellenberg“ gemäß § 142 BauGB förmlich festgelegt.

 

Insbesondere im Bereich Silcherweg besteht ein besonderer städtebaulicher Handlungsbedarf. Die betreffenden Grundstücke übernehmen eine wichtige Verbindungsfunktion zwischen den westlich der Bahnlinie gelegenen Siedlungsbereichen, dem ehemaligen Sohn-Gelände und der Ortsmitte. Ziel ist es, die baukulturelle Identität und ortstypischen Strukturen zu bewahren und weiterzuentwickeln, ortsbildprägende Gebäude zu erhalten und zeitgemäß zu nutzen sowie bestehende Innenentwicklungspotenziale zu aktivieren.

 

Darüber hinaus sollen Grün- und Freiflächen aufgewertet, versiegelte Flächen reduziert und die fußläufigen sowie barrierefreien Verbindungen verbessert werden. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Sicherung und Weiterentwicklung des im ISEK verankerten „Grünen Bandes“ als verbindendes Element zwischen dem ehemaligen Sohn-Gelände und der Ortsmitte.

 

Zur langfristigen Sicherung dieser städtebaulichen Entwicklungsziele wird für die Grundstücke Flur-Nrn. 247, 247/1, 248/2 und 248/3 der Gemarkung Bellenberg eine Satzung über das besondere Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB erlassen.

 

Gemäß § 25 Absatz 1 Satz 2 BauGB kann die Gemeinde in Gebieten, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Satzung Flächen bezeichnen, an denen ihr ein Vorkaufsrecht an den Grundstücken zusteht. Mit einer derartigen Satzung wird für die Gemeinde lediglich ein Vorkaufsrechtstatbestand festgelegt. Ob im einzelnen Verkaufsfall die Ausübung eines Vorkaufsrechts in Betracht kommt, muss jeweils konkret geprüft werden. Hier gelten hohe Anforderungen im Hinblick auf die notwendige Ermessensausübung und die Darlegung des Wohls der Allgemeinheit.

 

Geltungsbereich

 

Der räumliche Geltungsbereich der Satzung erstreckt sich auf die Grundstücke Flur-Nr. 247, 247/1, 248/2 und 248/3 der Gemarkung Bellenberg.

 

Der Geltungsbereich ist in beigefügtem Kartenausschnitt, der für den räumlichen Geltungsbereich dieser Satzung maßgebend ist, dargestellt:

Die Bekanntmachung kann zudem auf unserer Homepage eingesehen werden.