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Bekanntmachung zur 1. Nachtragshaushaltssatzung

Veröffentlicht: 19.08.2026
Veröffentlicht von: Gemeinde Bellenberg

Der Gemeinderat der Gemeinde Bellenberg hat in seiner Sitzung am 02.07.2026 die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen. Diese Satzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung wird durch Niederlegung in der Verwaltung der Gemeinde Bellenberg, Zimmer O 3, amtlich bekannt gemacht.

 

Gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) liegt die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus, Memminger Straße 7, 89287 Bellenberg, Fachbereich Finanzen und Besitz, Zimmer O 3, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.

 

Das Landratsamt Neu-Ulm hat die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 rechtsaufsichtlich geprüft und mit Schreiben vom 17.07.2026 Stellung genommen. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung können Sie auch auf unserer Homepag einsehen

https://www.gemeinde-bellenberg.de/wp-content/uploads/2026/08/1-Nachtragshaushaltssatzung-2026.pdf