Einmalige Zuwendung aus der Albert- und Reinhold-Bohl-Stiftung
Die vom Landratsamt Neu-Ulm verwaltete Albert- und Reinhold-Bohl-Stiftung vergibt auch in diesem Jahr Zuwendungen an begabte und bedürftige SchülerInnen/Studenten an weiterführenden Schulen (einschließlich Hauptschulen mit M-Zug). Berücksichtig werden auch Studierende an Hochschulen, die in dem an den Landkreis Neu-Ulm gefallenen Gebietsteil des früheren Landkreises Illertissen ihren Wohnsitz haben. Weitere Voraussetzungen sind ein geringes Familieneinkommen und ein guter Notendurchschnitt.
SchülerInnen/Studenten können die Zuwendung mehrere Jahre bis zu einer Höchstdauer von vier Jahren nacheinander erhalten.
Antrag online oder im Bürgerbüro erhältlich
Die Anträge auf Zuwendungen aus der Albert- und Reinhold-Bohl-Stiftung stehen online in unserem virtuellen Rathaus zur Verfügung:
und liegen im Bürgerbüro des Rathauses, Zimmer E1, Memminger Straße 7, 89287 Bellenberg, aus.
Die ausgefüllten und unterschriebenen Anträge sind bis spätestens 16.10.2026, an das Landratsamt Neu-Ulm, Finanzen und Beteiligungen, Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm, zu übersenden.