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Einmalige Zuwendung aus der Albert- und Reinhold-Bohl-Stiftung

Veröffentlicht: 21.08.2026
Veröffentlicht von: Gemeinde Bellenberg

Die vom Landratsamt Neu-Ulm verwaltete Albert- und Reinhold-Bohl-Stiftung vergibt auch in diesem Jahr Zuwendungen an begabte und bedürftige SchülerInnen/Studenten an weiterführenden Schulen (einschließlich Hauptschulen mit M-Zug). Berücksichtig werden auch Studierende an Hochschulen, die in dem an den Landkreis Neu-Ulm gefallenen Gebietsteil des früheren Landkreises Illertissen ihren Wohnsitz haben. Weitere Voraussetzungen sind ein geringes Familieneinkommen und ein guter Notendurchschnitt.

 

SchülerInnen/Studenten können die Zuwendung mehrere Jahre bis zu einer Höchstdauer von vier Jahren nacheinander erhalten. 

 

Antrag online oder im Bürgerbüro erhältlich

Die Anträge auf Zuwendungen aus der Albert- und Reinhold-Bohl-Stiftung stehen online in unserem virtuellen Rathaus zur Verfügung:

 

https://www.gemeinde-bellenberg.de/wp-content/uploads/2026/08/Antragsformular-2026-Albert-und-Reinhold-Bohl-Stiftung-1.pdf

 

und liegen im Bürgerbüro des Rathauses, Zimmer E1, Memminger Straße 7, 89287 Bellenberg, aus. 

 

Die ausgefüllten und unterschriebenen Anträge sind bis spätestens 16.10.2026, an das Landratsamt Neu-Ulm, Finanzen und Beteiligungen, Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm, zu übersenden.