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Pflanzenrückschnitt im öffentlichen Verkehrsraum

Veröffentlicht: 27.08.2026
Veröffentlicht von: Gemeinde Bellenberg

Bäume, Büsche und Sträucher dürfen nicht über die Grundstücksgrenze hinauswachsen und dadurch öffentliche Wege oder Verkehrsflächen beeinträchtigen. Eigentümerinnen und Eigentümer sind verpflichtet, den Bewuchs regelmäßig bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.

Besonders wichtig ist der freie und sichere Durchgang auf Fuß- und Radwegen. Hier muss eine Höhe von mindestens 2,5 Metern gewährleistet sein. Äste und Zweige, die in den Verkehrsraum hineinragen, sind entsprechend zurückzuschneiden.

Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass Straßen- und Verkehrsschilder sowie Straßenlaternen jederzeit gut sichtbar und erkennbar sind. Überhängende Äste oder Sträucher dürfen die Sicht auf Verkehrszeichen und die Beleuchtung nicht beeinträchtigen.

Auch das Unkraut an der Grundstücksgrenze ist von den Eigentümerinnen und Eigentümer der angrenzenden Grundstücke regelmäßig zu entfernen. Freigehaltene Randbereiche sorgen dafür, dass Regenwasser ungehindert abfließen und versickern kann und die Entwässerung nicht durch Bewuchs beeinträchtigt wird. 

So bleiben Geh- und Radwege sowie Straßen sauber, sicher und gut nutzbar.

Wir bitten alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, den Bewuchs an ihren Grundstücksgrenzen regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf rechtzeitig zurückzuschneiden.

Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Rücksichtnahme!