21. Mai 2026

Information zur geltenden Hundehaltungsverordnung

In den warmen Sommermonaten zieht es viele Bürger raus in die Natur. Damit das Miteinander für alle angenehm bleibt, möchten wir an die geltende Hundehaltungsverordnung erinnern.

In dieser Verordnung wird unter anderem die Anleinpflicht geregelt, welche für große Hunde auf allen öffentlichen Flächen gilt. Bei großen Hunden handelt es sich um ausgewachsene Hunde, die eine Schulterhöhe von mindestens 50 cm aufweisen.

Diese Anleinpflicht für große Hunde – und auch Kampfhunde – gilt zu jeder Tages- und Nachtzeit.

Große Hunde dürfen, ebenso wie Kampfhunde, Kinderspielplätze zu keiner Zeit betreten, auch nicht an einer Leine!

Von diesen Einschränkungen ausgenommen sind Blindenführerhunde sowie Diensthunde im Einsatz.

Ein verantwortungsvoller Umgang mit Hunden trägt wesentlich zu einem guten Zusammenleben in unserer Gemeinde bei. Wir danken allen Hundehalterinnen und Hundehaltern für ihr Verständnis und ihre Mithilfe.

 

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