30. Dez. 2025

Kirchenaustritt – Warnung vor betrügerischen Anbietern

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen. Ein einfaches Anschreiben, eine E-Mail oder eine telefonische Bitte reichen auf Grund rechtlicher Vorgaben nicht aus, um eine Austrittserklärung abzugeben.

 

Im Internet finden Sie außerdem verschiedene Anbieter, die Sie gegen eine Gebühr bei Ihrem Kirchenaustritt unterstützen. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei meist um keine rechtsverbindliche Austrittserklärung handelt!

 

Setzen Sie sich daher bitte direkt mit unserem Standesamt unter der Tel. 07306/784-10 oder standesamt@gemeinde-bellenberg.de in Verbindung, wenn Sie aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft austreten möchten.

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