23. Okt. 2025

Satzung zur Änderung der Verbandssatzung für den Zweckverband gemeindliche Datenverarbeitung im Landkreis Neu-Ulm, Austritt der Gemeinde Horgau

Die von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes gemeindliche Datenverarbeitung im Landkreis Neu-Ulm in ihrer Sitzung vom 18.07.2025 beschlossene Satzung zur Änderung der Verbandsatzung für den Zweckverband gemeindliche Datenverarbeitung im Landkreis Neu-Ulm und der Austritt der Gemeinde Horgau zum 31.12.2025 aus dem Zweckverband wurde mit Schreiben des Landratsamtes vom 29.09.2025, Az. 21-0563/Ko, gemäß Art. 48 Abs. 1 i.V.m. Art. 52 Abs. 1 KommZG rechtsaufsichtlich genehmigt. Die Satzung zur Änderung der Verbandssatzung wurde im Amtsblatt Nr. 45/2025 des Landkreises Neu-Ulm am 17.10.2025 öffentlich bekannt gemacht, sie tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Die Satzung kann in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes eingesehen werden.

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