20. Sep. 2025
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Die kommunalen Bäume der Streuobstwiese Siebenbrunnen werden ab Spätsommer mit gelben Bändern markiert und dürfen abgeerntet werden. Als Besucher einer öffentlichen Streuobstwiese dürfen Sie Obst pflücken – jedoch nur in haushaltsüblicher Menge und für den Eigenbedarf. Sie dürfen das Obst nicht weiterverkaufen oder für andere gewerbliche Zwecke nutzen. Kistenweises Entnehmen von Äpfeln ist dagegen verboten.
Fast schon selbstverständlich, aber leider nicht immer von allen Besuchern beachtet, ist der behutsame Umgang mit der Streuobstwiese. Die Streuobstwiese ist ein wichtiges Biotop und sollte als solches nicht zu sehr von Menschen beeinflusst und gestört werden. Müll wie Plastikflaschen oder Ähnliches sollten auf keinen Fall liegengelassen werden. Das Klettern auf den Obstbäumen selbst sollte unterlassen werden, um die Äste und Zweige nicht zu beschädigen oder diverse Vogelarten beim Brüten zu stören.
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