10. Apr. 2024

Wählerverzeichnisse und Wahlbenachrichtigungen für die Wahl des Landrats im Landkreis Neu-Ulm am 14. Januar 2024

Nach dem Cyberangriff auf den Zweckverband gemeindliche Datenverarbeitung im Landkreis Neu-Ulm ist es gelungen, einen aktuellen Datenstand im Einwohnermeldewesen als Grundlage für die Erstellung der Wählerverzeichnisse für die anstehende Landratswahl am 14. Januar 2024 wiederherzustellen. Auf Basis dieses Datenstands werden in der Kalenderwoche 51 die Wahlbenachrichtigungen versandt. Die Zustellung durch den Amtsboten dauert in der Regel 5 Werktage.

 

Wahlberechtigt für die Landratswahl sind gem. Art. 1 Abs. 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) alle Personen, die am Wahltag

1.       Unionsbürger sind,

2.       das 18. Lebensjahr vollendet haben,

3.       sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten,

4.       nicht nach Art. 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

Sollten Sie zu diesem Personenkreis gehören und bis spätestens 29.12.2023  keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, melden Sie sich bitte umgehend unter der 07306/784-12

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