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Bekanntmachung des
Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan „ Sondergebiet Wärmeversorgung Steigfeld“ und 4. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren
Der Gemeinderat der Gemeinde Bellenberg hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 23.07.2026 beschlossen, für das Grundstück mit der Flur-Nr. 805 im östlichen Bereich Bellenbergs den Bebauungsplan „Sondergebiet Wärmeversorgung Steigfeld“ aufzustellen sowie den rechtswirksamen Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern (4. Änderung des Flächennutzungsplans).
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Sondergebiet Wärmeversorgung Steigfeld“ sowie der 4. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst das Grundstück mit der Fl.-Nr. 805 der Gemarkung Bellenberg einschließlich der für eine geordnete städtebauliche Entwicklung erforderlichen Randbereiche. Der genaue Umgriff ist aus dem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.
Der Lageplan sowie weitere Informationen können im Rathaus der Gemeinde Bellenberg, Bauamt (Zimmer E5), Memminger Straße 7, 89287 Bellenberg, während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden:
Montag bis Freitag von 08.00 Uhr – 12.30 Uhr
Montag von 14.00 Uhr – 18.30 Uhr
Donnerstag von 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Planungsanlass und allgemeine Ziele und Zwecke
Die Gemeinde Bellenberg verfolgt gemeinsam mit der Renergiewerke Bellenberg GmbH das Ziel, eine zukunftsfähige, nachhaltige und weitgehend klimaneutrale Wärmeversorgung im Gemeindegebiet aufzubauen. Hierzu soll ein kommunales Nahwärmenetz entwickelt und umgesetzt werden, das eine effiziente und ressourcenschonende Versorgung von öffentlichen, gewerblichen und privaten Gebäuden ermöglicht.
Ein wesentlicher Bestandteil dieses Vorhabens ist die Errichtung einer zentralen Heizzentrale auf dem Grund- stück mit der Flur-Nr. 805. Diese soll als technisches Herzstück des Nahwärmenetzes dienen und die erforderliche Wärme durch eine Kombination aus erneuerbaren Energien und effizienten Versorgungstechnologien (insbesondere Wärmepumpe und Hackgutheizung) sowie durch ergänzende Spitzenlast- und Redundanzsysteme bereitstellen. Ziel ist es, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu reduzieren, die Energieeffizienz zu steigern und einen Beitrag zum kommunalen Klimaschutz zu leisten.
Da für den vorgesehenen Standort derzeit keine planungsrechtlichen Voraussetzungen bestehen, ist die Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Wärmeversorgung Steigfeld“ sowie die parallele Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Mit der Einleitung des Bauleitplanverfahrens sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Realisierung der Heizzentrale geschaffen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung sichergestellt werden.
Die Bekanntmachung kann zudem auf unserer Homepage eingesehen werden:
https://www.gemeinde-bellenberg.de/bebauungsplan-sondergebiet-waermeversorgung-steigfeld/
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