31. Juli 2026

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Poppenbühel“

Bekanntmachung des

Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Poppenbühel“ und
5. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren

 

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Bellenberg hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 23.07.2026 beschlossen, für den Bereich „Poppenbühel“ am westlichen Ortsrand den Bebauungsplan „Poppenbühel“ aufzustellen sowie den rechtswirksamen Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern (5. Änderung des Flächennutzungsplans).

 

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

 

   Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Poppenbühel“ sowie der 5. Änderung des Flächennut- zungsplans umfasst das Grundstück Fl.-Nr. 317 der Gemarkung Bellenberg einschließlich der für eine geordnete städtebauliche Entwicklung erforderlichen Randbereiche. Der genaue Umgriff ist aus dem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.

Der Lageplan sowie weitere Informationen können im Rathaus der Gemeinde Bellenberg, Bauamt (Zimmer E5), Memminger Straße 7, 89287 Bellenberg, während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden:

 

Montag bis Freitag von 08.00 Uhr 12.30 Uhr
Montag von 14.00 Uhr 18.30 Uhr

Donnerstag von 14.00 Uhr 16.00 Uhr

 

   Planungsanlass und allgemeine Ziele und Zwecke

Am westlichen Ortsrand der Gemeinde Bellenberg befindet sich im Bereich „Poppenbühel“ eine seit Jahrzehnten ungenutzte, brachliegende Grünlandfläche. Diese Fläche schließt eine bestehende Baulücke zwischen vorhan- dener Wohnbebauung und freier Landschaft und ist aus städtebaulicher Sicht zur Arrondierung des Siedlungs- randes geeignet. Eine Neuinanspruchnahme unbebauter Außenbereichsflächen im klassischen Sinne erfolgt hierbei nicht.

Ziel der Planung ist die Entwicklung eines naturverträglichen, flächensparenden Wohnquartiers mit kleinteiligen Wohnformen. Die bisher im Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellte Fläche soll künftig als Wohnbau- fläche (WA) ausgewiesen und im Bebauungsplan entsprechend festgesetzt werden.

 

   Umgang mit der Altlastsituation

Aufgrund der bekannten Altlastensituation wird das Vorhaben im weiteren Verfahren fachgutachterlich beglei- tet. Die Bodenaufbereitung sowie sämtliche Bauarbeiten erfolgen auf Grundlage eines bodenschutzfachlichen Gutachtens. Ziel ist es, die Anforderungen des Boden- und Grundwasserschutzes sicherzustellen. Die zuständi- gen Fachbehörden werden frühzeitig in das Verfahren eingebunden.

 

Die Bekanntmachung ist auch online einsehbar: 

https://www.gemeinde-bellenberg.de/bebauungsplan-poppenbuehel/

 

 

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