Gemeinde Bellenberg

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Grundwasserentnahme durch Schlagbrunnen

Vor der Errichtung oder Inbetriebnahme einer Eigengewinnungsanlage hat der Grundstückseigentümer der Gemeinde Mitteilung zu machen; dasselbe gilt, wenn eine solche Anlage nach dem Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung weiterbetrieben werden soll. Er hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass von seiner Eigengewinnungsanlage keine Rückwirkungen in das öffentliche Wasserversorgungsnetz möglich sind. (WAS-Satzung, § 7 Abs. 2)

Die Gemeindeverwaltung spricht auf Antrag, der schriftlich gestellt werden muss, eine Befreiung von der Verpflichtung zur Abnahme des gesamten Wasserbedarfes aus der Wasserversorgungsanlage (§ 5 Abs. 3 der Wasserabgabesatzung) aus. Dies bitten wir, auch bei Schlagbrunnen für die Gartenbewässerung zu beachten.

Die Befreiung wird mit einer Befristung auf 5 Jahre zu einer Befreiungsgebühr in Höhe von 75 Euro (100 Euro ab Januar 2015) ausgesprochen.

Grundwasser in Bellenberg immer noch belastet

Landratsamt rät Gartenbesitzern: Obst und Gemüse während der Erntezeit nicht mit Brunnenwasser gießen

Das Grundwasser aus Gartenbrunnen im Illertal zwischen Bellenberg und Neu-Ulm kann nach wie vor mit Lösungsmitteln belastet sein. Die Gehalte in Bellenberg liegen aber inzwischen auf niedrigem Niveau.

Deshalb sollten in den betroffenen Gebieten Gemüse- und Obstpflanzen während der Erntezeit nicht mit Brunnenwasser gegossen oder gewaschen werden. Das Leitungswasser aus der öffentlichen Wasserversorgung ist dagegen nicht verunreinigt und kann ohne Einschränkungen genutzt werden. Auch das Wasser der Badeseen ist nicht belastet. Darauf weist das Landratsamt Neu-Ulm hin.

Die Grundwasserverunreinigungen durch so genannte Halogen-Kohlenwasserstoffe wie Tetrachlorethen (PER) und Trichlorethen (TRI) gehen nach wie vor von den Firmengrundstücken einer ehemaligen Großreinigung in Bellenberg aus. Nach den aktuellen Untersuchungen ist in folgenden Gebieten des Landkreises der Grenzwert nach der Trinkwasserverordnung für Halogen-Kohlenwasserstoffe von zehn Mikrogramm je Liter Wasser noch überschritten.

Unter anderem in Bellenberg:
Im Gebiet westlich der Bachstraße und nördlich des Mühlbachs liegen die Werte zwischen 38 und 14 Mikrogramm je Liter Wasser. Das Landratsamt Neu-Ulm rät Gartenbesitzern aus den betroffenen Gebieten zu Vorsichtsmaßnahmen. So sollte das Grundwasser aus Haus- oder Gartenbrunnen nicht als Trinkwasser verwendet werden. Obwohl Halogen-Kohlenwasserstoffe an der Luft rasch verdunsten, empfiehlt die Behörde, vorsorglich während der Erntezeit Gemüse- oder Obstpflanzen nicht mit dem belasteten Brunnenwasser zu gießen. Gemüse, Obst oder Salat sollten auch nicht mit Brunnenwasser, sondern nur mit dem Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung gesäubert werden. Weiter rät das Landratsamt, belastetes Grundwasser aus dem Brunnen nicht zum Baden, Duschen oder Tränken von Nutztieren zu verwenden.

Die Lagepläne mit den Messergebnissen können beim Landratsamt Neu-Ulm, Kantstraße 8, Zimmer 306, oder im Internet unter der Adresse: www.lra.neu-ulm.de (Rubrikenpfad: Umwelt; Wasserrecht und Bodenschutz; Grundwasser Unteres Illertal) eingesehen werden. Telefonische Auskünfte gibt es unter Telefon 0731 7040-421.