18. Okt. 2023

Akkus aus E-Bikes

Gebrauchte, zu entsorgende Li-Akkus (aber auch NiMH-Akkus) aus E-Bikes zählen zu den Industrie-Altbatterien (§ 2 Abs. 5 BattG). Sie sind von den Vertreibern (Händlern), die Industriebatterien in ihrem Sortiment (auch als Teil von E-Bikes) führen, zurückzunehmen. Hierzu sind die Vertreiber gesetzlich verpflichtet (§ 9 Abs. 1 Satz 1 und 2 BattG).

 

Die Rücknahme und weitere Entsorgung über ein Rücknahmesystem der Hersteller (nach § 8 BattG) hat unabhängig von der Beschaffenheit, Art, Marke oder Herkunft (also auch wenn sie aus der Schweiz stammen) der Altbatterien zu erfolgen.Damit sind auch beschädigte Batterien durch die Rücknahmesysteme und die Vertreiber kostenlos zurückzunehmen.

 

Im Gegensatz zu Fahrzeug-Altbatterien (§ 13 Abs. 2 BattG) ist für Industrie-Altbatterien eine Rücknahme durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.

 

Eine Abgabe auf den Wertstoffhöfen ist nicht möglich. Auf den Wertstoffhöfen dürfen nur abgeklebte Batterien und Akkus mit einem Maximalen Gewicht von 500 g abgegeben werden.

Das könnte Sie auch interessieren

Bebauungsplan „Ortsmitte III“ – Entwurf liegt aus
Der Umweltrat der Lindenschule – Gemeinsam für eine nachhaltige Schule
Sanierung der Dorfstraße in Illertissen-Au - Verkehrliche Einschränkungen
Einladung zur Maibaumfeier
Absenken des Wasserstandes im Altenstadter Kanal (Mühlbach)
Teilsperrung der Werkstraße
Jagdversammlung der Jagdgenossenschaft Bellenberg
Straßenreinigung - Einsatz der Kehrmaschine
Projektideen gesucht: Bis zu 250.000 € Förderung für Ini-tiativen im Landkreis Neu-Ulm
Bellenberg Aktuell
Bellenberg Aktuell
Neue moderne Homepage für die Gemeinde Bellenberg – Mehr Service, Transparenz und Bürgernähe
Keine aktuellen Veranstaltungen verfügbar.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors