Gemeinde Bellenberg

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Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan

Die Ortsplanung ist gemäß Art. 28 des Grundgesetzes und Art. 83 der Bayerischen Verfassung Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinden. Wesentliche Instrumente der Ortsplanung sind die Bauleitpläne, die gemäß des § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) von den Gemeinden in eigener Verantwortung aufzustellen sind.

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten. Die Instrumente der Bauleitplanung sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).

Im Flächennutzungsplan ist für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den vorhersehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen (§ 5 BauGB). Der Flächennutzungsplan ist der gemeindliche Entwicklungsplan und damit die wichtigste Planungsgrundlage einer Kommune. Er ist im allgemeinen Grundlage und Voraussetzung für die Aufstellung der Bebauungspläne.

Die städtebauliche und landschaftsplanerische Bestandsaufnahme und Bewertung sowie die Ermittlung des daraus resultierenden Entwicklungspotentials werden parallel durchgeführt. Damit findet eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Fragen der Land- und Forstwirtschaft statt. Die Landschaftsplanung wird mit der Siedlungsplanung abgestimmt und in den Flächennutzungsplan eingearbeitet. Der Landschaftsplan nimmt am Verfahren teil und erlangt so Rechtskraft.

Der Bauleitplan wird daher als „Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan“ bezeichnet.